Rechtsprechung
OLG München, 28.02.2005 - 32 Wx 17/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
GBO §§ 71, 78, 51, 22; BGB §§ 2113, 2136
Nachweis der Entgeltlichkeit der Verfügung eines befreiten Vorerben zur Grundbuchberichtigung - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 71 § 78 § 51 § 22; BGB § 2113
Unzulässige weitere Beschwerde gegen Bestätigung einer Zwischenverfügung bei endgültiger Zurückweisung des Eintragungsantrags durch Grundbuchamt - unentgeltliche Verfügung des befreiten Vorerben - Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuches bei unentgeltlicher Übereignung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Grundstückschenkung durch Vorerben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
GBO §§ 71, 78, 51, 22; BGB §§ 2113, 2136
Nachweis der Entgeltlichkeit der Verfügung eines befreiten Vorerben zur Grundbuchberichtigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde gegen eine mittlerweile erledigte Zwischenverfügung; Übereignung eines durch Vorerbschaft erlangten Grundstücks durch den befreiten Vorerben; Erhöhung des Gesellschaftsanteils des Vorerben durch Übertragung des Grundstücks an die ...
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Entgeltlichkeitsnachweis bei Vorerbenverfügung
Verfahrensgang
- LG München I, 05.02.2004 - 13 T 1102/04
- OLG München, 28.02.2005 - 32 Wx 17/05
Papierfundstellen
- DNotZ 2005, 697
- FGPrax 2005, 193
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.09.1971 - V ZB 6/71
Schenkungen des Testamentsvollstreckers
Auszug aus OLG München, 28.02.2005 - 32 Wx 17/05
Die Lockerung der Beweisanforderungen ist jedoch nur dort geboten, wo es praktisch unmöglich ist, Urkunden im Sinne des § 29 GBO beizubringen (BGHZ 57, 84/95). - BayObLG, 17.03.1982 - BReg. 2 Z 13/82
Löschung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch
Auszug aus OLG München, 28.02.2005 - 32 Wx 17/05
Es ist zwar grundsätzlich richtig, dass ein Nacherbenvermerk nur dann gelöscht werden kann, wenn entweder die eingetragenen Nacherben die Löschung bewilligt haben oder die Unrichtigkeit des Grundbuchs nachgewiesen ist (BayObLG DNotZ 1983, 318). - BayObLG, 15.10.1973 - BReg. 2 Z 45/73
Löschung eines Nacherbfolgevermerks aus einem Grundbuch; Ausschlagung einer …
Auszug aus OLG München, 28.02.2005 - 32 Wx 17/05
Zutreffend ist auch, dass die Verfügung den Nacherben gegenüber schon dann unwirksam ist, wenn sie teilweise unentgeltlich war (BayObLGZ 1973, 272).
- BGH, 28.04.2022 - V ZB 4/21
Vertretung des Kindes durch die Eltern bei Übereignung eines Grundstücks
Es ist nicht Aufgabe des Grundbuchamts, von sich aus Nachforschungen zu betreiben (vgl. OLG München, FGPrax 2005, 193, 194 mwN). - OLG Düsseldorf, 19.03.2012 - 3 Wx 299/11
Umfang des rechtlichen Gehörs im Grundbuchverfahren
Das Amtsgericht geht im Ansatz zu Recht davon aus, dass ein Nacherbenvermerk nur dann gelöscht werden kann, wenn entweder die eingetragenen Nacherben die Löschung bewilligt haben oder die Unrichtigkeit des Grundbuchs nachgewiesen ist (BayObLG DNotZ 1983, 318) und letzteres der Fall sein kann, wenn die Verfügung des Vorerben auch ohne Zustimmung des Nacherben voll wirksam war, weil der befreite Vorerbe entgeltlich verfügt hat (OLG München, DNotZ 2005, 697 ff.).Nichts anderes ergibt sich aus der vom Notar angeführten Entscheidung des OLG München vom 28.02.2005 (FGPrax 2005, 193).
- OLG München, 16.11.2017 - 34 Wx 266/17
Eintragung einer Auflassung eines Grundstücks im Grundbuch
Andererseits schließt ein Näheverhältnis aber die Annahme der Entgeltlichkeit insbesondere dann nicht aus, wenn keine Anhaltspunkte für eine mögliche Absicht des Testamentsvollstreckers bestehen, die übrigen Erben zu benachteiligen (OLG München FGPrax 2005, 193/194; OLG Frankfurt ZEV 2012, 325/326).
- OLG Bamberg, 22.01.2015 - 3 W 3/15
Gewährung rechtlichen Gehörs vor Löschung eines Nacherbenvermerks
Deshalb ist dem Nacherben grundsätzlich rechtliches Gehör zu gewähren (…BayObLG, NJW-RR 1994, S. 1360 OLG Hamm, Beschluss vom 19.01.1995, Az.: 15 W 303/94 OLG München, NJOZ 2005, S. 2095 aE; OLG München NJW-RR 2013, 211 aE). - OLG Bremen, 06.09.2023 - 3 W 14/23
Zur Anhörung eines minderjährigen Nacherben vor Löschung eines Nacherbenvermerks …
Das Grundbuchamt ist nicht berechtigt, selbst Ermittlungen und Beweiserhebungen eigenständig anzustellen (vgl. OLG München, Beschluss vom 28. Februar 2005 - 32 Wx 17/05 - Rn.19, juris m. w. N.). - KG, 06.03.2012 - 1 W 778/11
Grundbuchverfahren: Nachweis der Entgeltlichkeit der Verfügung befreiter Vorerben …
Andererseits schließt ein Näheverhältnis aber die Annahme der Entgeltlichkeit insbesondere dann nicht aus, wenn keine Anhaltspunkte für eine mögliche Absicht der Vorerben bestehen, die Nacherben zu benachteiligen (OLG München, FGPrax 2005, 193, 194; BayObLG, Beschluss vom 27. Juli 1982 - 2 Z 12/82 - Juris ).